Újbudai Fogászati Centrum

teeth

Wir gewähren eine 10-Jahres-Garantie auf alle zahnärztlichen Behandlungsverfahren und Restaurationsarbeiten, einschließlich Kronen, Brücken und Prothesen, jedoch mit Ausnahme der Auskleidung von Prothesen und der Verankerung von herausnehmbarem Vollprothesen. Für Füllungen und kleinere Restaurationsarbeiten gibt es eine 5-Jahres-Garantie, für Implantate wird eine 15-Jahres-Garantie angeboten. Im unwahrscheinlichen Fall eines Problems, das auf unsere Schuld zurückzuführen ist, werden wir die Zahnprothese kostenlos wiederherstellen. Es ist wichtig zu beachten, dass sich unsere Garantie nur auf unsere Arbeit bezieht und nicht auf die Zähne oder die orale Umgebung des Patienten. Wenn Sie ein Problem oder Fragen zur Garantie haben, können Sie sich gerne an uns wenden, damit wir eine Lösung finden können.

    Bedingungen für die Garantie

    Die Garantie gilt nur, wenn der Patient alle 6 Monate zu den vorgeschriebenen Kontrolluntersuchungen erscheint, die empfohlene Behandlung (z.B. Zahnsteinentfernung) einhält und die vom Arzt verordnete Mundhygiene befolgt.

    Die Garantie erlischt, wenn

  • der Patient nicht alle 6 Monate an den Kontrolluntersuchungen teilnimmt
  • der Patient an einer Allgemeinerkrankung leidet, die das Kauorgan betrifft
  • der Patient die Anweisungen unserer Zahnärzte nicht befolgt
  • die herausnehmbaren Restaurationen, herausnehmbare Teil- oder Vollprothesen, nicht ordnungsgemäß gereinigt und gepflegt werden
  • das Zahnfleisch oder der Zahnknochen auf natürliche Weise abgebaut wird
  • der Patient den Zahnarzt nicht rechtzeitig benachrichtigt,
  • um die Garantie zu bestätigen, oder sich an eine dritte Fachperson wendet